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“Sweet as”: Der LL.M. in International Law and Politics an der University of Canterbury
Der nun folgende Erfahrungsbericht beruht auf meinen Einblicken in das Studium zum LL.M. in International Law and Politics an der University of Canterbury von Februar 2005 bis Februar 2006. Der Pazifik. Unendliche Weiten. Im südwestlichen Zipfel des stillen Ozeans liegt Aotearoa, in der Sprache der Maori das „Land der langen weißen Wolke“, in der Sprache Goethes und Schillers schlicht und einfach „Neuseeland“. Uns Europäern sind die beiden großen Inseln Neuseelands vor allem als beliebtes Reiseziel für Naturliebhaber ein Begriff. Dass dies nicht ganz unberechtigt ist, wurde spätestens durch Regisseur Peter Jacksons Verfilmung von Tolkiens „Der Herr der Ringe“ deutlich, in der die traumhaften Landschaften als fabelhafte Filmkulisse dienten. Doch Neuseeland hat mehr zu bieten, so zum Beispiel das Postgraduierten-Studium zum Master of Laws. Insgesamt fünf der acht Hochschulen des Landes bieten einen solchen Abschluss an, darunter die University of Canterbury oder „Te Whāre Wananga o Waitaha.“ Sie ist in Christchurch ansässig, der Hauptstadt der Region Canterbury, die mit etwa 330.000 Einwohnern die größte Stadt und gleichzeitig das wirtschaftliche und kulturelle Zentrum der Südinsel Neuseelands ist. Sie hat auch den Ruf die englischste Stadt außerhalb Englands zu sein, wofür unter anderem die Stechkähne auf dem Fluss Avon, die neogotische Kathedrale im Herzen der Stadt und die liebevoll restaurierte Straßenbahn verantwortlich sein dürften. Große Parkanlagen und unzählige öffentliche Gärten machen sie außerdem zur „garden city“, zur Gartenstadt. Englischen Ursprungs ist auch die hiesige Universität. Gelehrte der Universitäten Oxford und Cambridge gründeten hier im Jahre 1873 eine Hochschule, damals noch Canterbury College genannt, und bezogen die prächtigen neogotischen Gebäude in der Innenstadt, die heutzutage vornehmlich als Zentrum für Kunsthandwerk genutzt werden. Immer noch kann man die alten Hörsäle besuchen, in denen einst Nobelpreisträger Sir Ernest Rutherford, der Entdecker der Struktur des Atoms, studierte und in denen der englische Philosoph Karl Popper von 1937 bis 1946 lehrte. Auf dem neuen Campus im Vorort Ilam, dessen Gebäude leider mehr nach dem Schick der frühen 70er Jahre gestaltet wurden, geht es weniger ehrwürdig zu, dafür bedeutend quirliger. Etwa 13.500 Studenten, davon 1.900 Postgraduierte, tummeln sich auf dem großzügig angelegten Gelände der „UC“. Zum Potpourri der einheimischen Kulturen, d.h. den Pakeha (den weißen Neuseeländern), den Maori (den ursprünglichen Bewohnern) und den vielen Neuseeländern mit asiatischen und polynesischen Wurzeln, tragen auch etwa 2.200 internationale Studenten ein gutes Stück bei. Schon seit dem Gründungsjahr 1873 gehört auch eine juristische Fakultät zur University of Canterbury. Neben einem allgemeinen Master-Abschluss bietet sie in Zusammenarbeit mit der School of Political Science and Communication seit dem Jahr 2004 einen „LL.M. in International Law and Politics“ an, den ich nun kurz vorstellen möchte. Der Studiengang ist ein Spross der International Law Group der Fakultät, die sich der Förderung der Völkerrechtswissenschaft verschrieben hat und u.a. das New Zealand Yearbook of International Law herausgibt. Bei der Gestaltung des Curriculums wurde darauf geachtet, dass Anfängern erste Einblicke in das Völkerrecht und die internationale Politik gewährt werden, während Fortgeschrittenen die Möglichkeit zu vertiefender Forschung gegeben wird. Vollzeitstudenten müssen in einem Jahr (maximal zwei Jahren) vier Kurse aus den beiden Disziplinen belegen und eine „dissertation“ anfertigen. Von den vier Kursen muss einer und dürfen maximal zwei aus dem Politikbereich stammen. In dem reichhaltigen Kursangebot finden sich Völkerrechtsklassiker wie das Völkerstrafrecht, Welthandelsrecht oder Menschenrechte, aber auch Exoten wie das Recht der Antarktis oder Immigrations- und Flüchtlingsrecht. Wer keine Vorkenntnisse aus dem Völkerrecht vorweisen kann, z.B. durch die entsprechende Wahlfachgruppe, muss einen der vier Kurse für die Veranstaltung „Public International Law“ reservieren. Im Politikbereich wiederum trifft man auf breitgefächerte Kursthemen wie Konfliktmanagement, Globalisierung, Fragen der Humangenetik oder „Militär und Gesellschaft“. Die Vorlesungen beginnen im Februar bzw. Juli, wobei die Aufnahme des Studiums zu beiden Terminen möglich ist. Es handelt sich häufig um reine Postgraduiertenkurse mit nicht mehr als fünf bis zehn Teilnehmern, was eine angenehme Lern- und Arbeitsatmosphäre schafft. Umfangreiche Materialien werden meist in elektronischer Form zur Verfügung gestellt und müssen vor- und nachbereitet werden. Andere Kurse werden von „undergraduates“ und „postgraduates“ gemeinsam besucht und sind deshalb mit bis zu 30 oder 40 Teilnehmern bedeutend größer, wobei die Ansprüche an das Bestehen des Kurses für Postgraduierte naturgemäß höher sind. Dabei ist zu beachten, dass jeder Dozent individuell entscheidet, was zum erfolgreichen Abschluss eines Kurses geleistet werden muss. Die Anforderungen können daher je nach Kurs von der Anfertigung eines großen Aufsatzes von 10.000 Wörtern, über zwei kleinere „papers“ von 3.000 bis 5.000 Wörtern, bis zu mehrstündigen Abschlusstests, Vorträgen und/oder der Benotung der mündlichen Beteiligung reichen. Insgesamt lässt sich aber sagen, dass das Schwergewicht weniger auf reiner Wissensvermittlung liegt als mehr auf Forschung und wissenschaftlicher Arbeit. Die Fähigkeit zu letzteren muss man spätestens mit der „dissertation“ zu einem völkerrechtlichen Thema unter Beweis stellen. Diese große Abschlussarbeit, für die man gewöhnlich die letzten vier Monate des Studienjahres zur Verfügung hat, umfasst 20.000 Wörter und macht 40% der Gesamtnote aus. Die klein geschriebene „dissertation“ kann man in der Tat als eine kleine Version einer deutschen Dissertation bezeichnen. Natürlich wird angesichts des geringeren Umfangs keine eine völlig neue wissenschaftliche Großtat verlangt. Es wird aber durchaus erwartet, dass man sich um die Erarbeitung möglichst vieler neuer Aspekte zu einem Thema bemüht und diese angemessen erarbeitet und zu Papier bringt. Unterstützt wird man dabei von einer tollen Arbeitsatmosphäre. Jeder LL.M.-Student erhält einen eigenen Schreibtisch in einem der LL.M.-Büros der Fakultät, zu dem er oder sie rund um die Uhr Zugang hat. Eine ausreichende Zahl an Computerterminals, drahtlose Internetverbindungen und auch Küchenzeilen mit Kühlschrank, Kaffeemaschine und Mikrowelle stehen zur Verfügung. Für gewöhnlich sind die Schreibtische und Regale in den Büros mit Büchern aus der mit Völkerrechtsliteratur gut ausgestatteten Hausbibliothek vollgestopft, aus der man – bei Bedarf - bis zu 50 Bücher gleichzeitig ausleihen darf. Für alle Studenten gibt es zu Beginn des Semesters Einführungen in die Systematik der Bibliothek, vor allem in die der umfangreichen nationalen und internationalen elektronischen Datenbanken, die sich im Laufe des Studiums bald als unverzichtbar erweisen. Kann einem das gedruckte Wort einmal nicht weiterhelfen, kann man sich auf die „Politik der offenen Tür“ der Dozenten verlassen. Darüber hinaus unterstützt einen das Writing Assistance and Study Skill Programme (WASS) im generellen Umgang mit der englischen Sprache und auch wissenschaftlichem Schreiben. Dass die Tür zu den Dozenten jederzeit offen steht, wenn es fachliche aber auch persönliche Probleme gibt, bedeutet aber gleichzeitig, dass sie einem nicht ständig im Nacken sitzen. Obwohl das ein großer Vorteil zu sein scheint, kann es sich auch nachteilig auswirken. Denn es wird Eigeninitiative erwartet, d.h. es gilt, sich immer wieder selbst zu motivieren, die Arbeit voranzutreiben und pünktlich abzuliefern. Und das fällt nicht leicht. Schon auf dem Campus wird man schnell abgelenkt von zahlreichen Cafés und Bars, Restaurants, und – zum Wiederabtrainieren der Pfunde – einem ausgezeichneten Sportzentrum. Die Universität betreibt auch das Ngaio Marsh Theatre, in dem regelmäßig professionell dargebotene Musicals und Theaterstücke stattfinden. In 15 Minuten erreicht man mit dem Bus die Innenstadt, wo man sich in Parks und Gärten, Restaurants, Theatern, Museen und Kinos bestens die Zeit vertreiben kann. „Oxford Terrace“, auch „the strip“ genannt, schlängelt sich durch das Zentrum entlang am Ufer des Avons und ist gesäumt von weiteren Bars, Pubs und Discos, in denen am Wochenende ausgiebig gefeiert werden darf. Wer es dabei zu bunt treibt, kann Erholung finden an den Sandstränden der Vororte Sumner und New Brighton oder auch Zerstreuung in den etwas weiter außerhalb liegenden Skigebieten von Mount Hutt und Arthur’s Pass. Obwohl der Zeit- und Arbeitsaufwand insbesondere kurz vor den „deadlines“ für die Aufsätze oder den Terminen der Abschlussprüfungen nicht unerheblich ist, bleibt genug Zeit, die unbeschreibliche Schönheit des Landes zu erkunden. Und das natürlich am Besten mit Freunden und Bekannten, Mitstudenten oder Mitbewohnern. Wem das „flatting“ mit anderen Studenten in Privatwohnungen nicht liegt, weil er oder sie die Wohnungssuche vor Ort scheut oder weil in Neuseeland Zentralheizungen noch immer rar sind, kann sich für eines der fünf Studentenwohnheime bewerben. Diese „halls of residence“ liegen in unmittelbarer Campusnähe und bieten Unterkunft in Wohngemeinschaften mit bis zu sechs Bewohnern, je nach Geschmack mit oder ohne Verpflegung. Die „halls“ haben den Vorteil, dass sie einem mit Grillabenden, Sport, Kneipentouren und Ausflügen ins Umland das Einleben und Kennenlernen anderer Studenten leicht machen. Allerdings hat man in den zumeist von internationalen Studenten bewohnten Wohnheimen deutlich weniger Kontakt zu Neuseeländern. Kennen lernen kann man die „kiwis“, wie die Neuseeländer sich selbst nennen, aber auch in einem der Dutzenden von Clubs, die sich während der „club days“ an der Universität präsentieren. Hier findet man Gleichgesinnte für jedwede Sportart und alle möglichen sonstigen Hobbys, kurz gesagt: zu allem was das Herz begehrt. Sollte dies zufällig Jura sein, gibt es natürlich auch eine Law Society, die unter anderem den Lawsoc-Ball organisiert. Bevor man dort das Tanzbein schwingen darf, steht natürlich die Bewerbung in Canterbury an. Aufgrund der Erforderlichkeit eines Visums, sowie der Organisation von Anreise, Unterkunft und Finanzierung sollte man sich etwa ein dreiviertel Jahr vor dem geplanten Studienbeginn darum kümmern. Die wichtigsten Aufnahmekriterien sind ein Nachweis guter Englischkenntnisse durch die üblichen Tests (z.B. TOEFL, IELTS) sowie gute Leistungen während des deutschen Jurastudiums. Die offizielle Mindestanforderung an das Ergebnis im ersten Staatsexamen für den „normalen“ LL.M. liegt bei 6,5 Punkten, allerdings lagen die deutschen Studenten des LL.M. in International Law and Politics im Jahrgang 2005 mindestens etwa 1,5 Punkte darüber. Selbstverständlich ist die Finanzierung eines Auslandsjahres ein wichtiger Faktor. In dieser Hinsicht bietet Neuseeland dann noch ein besonderes Bonbon, das es einem leichter macht, an England und den USA vorbei noch einige Stunden im Flugzug zu reisen und den Pazifik zu überqueren. Aufgrund eines Abkommens zwischen Deutschland und Neuseeland zahlen deutsche Studenten im Gegensatz zu ihren internationalen Mitstreitern in Canterbury nur etwa 3800 NZ$ statt 19.300 NZ$, d.h. etwa 1.920€ statt 9.750€. Da haben sich auch die hohen Flugkosten schnell amortisiert. Ansonsten entsprechen die Lebenshaltungskosten in etwa denen in Deutschland, wobei man ein nicht unbeträchtliches Budget für Reisen innerhalb des Landes oder auch Trips nach Australien oder Polynesien einplanen sollte. Natürlich bedeutet die geringe Gebühr gleichzeitig, dass sehr viele Deutsche die LL.M.-Programme in Neuseeland besuchen und damit die erhoffte Verbesserung der Englischkenntnisse auf der Strecke zu bleiben droht. Hier kann ich aus eigener Erfahrung sagen, dass es selbstverständlich noch genug Nicht-Deutsche in Neuseeland gibt und die Kiwis es einem leicht machen, auf sie zuzugehen. Auch konnte ich mich gut mit den anwesenden Landsleuten darauf einigen, sich ausschließlich auf Englisch zu unterhalten. Nach einer gewissen Zeit fällt dies ohnehin viel leichter als dauernd zwischen den Sprachen „umzuschalten“. Ich kann das LL.M.-Programm in International Law and Politics an der University of Canterbury daher nur empfehlen. Wer daran interessiert ist, sich in das Völkerrecht und die internationale Politik erst einzuarbeiten, kann sich seinen Stundenplan ebenso zusammenstellen wie derjenige, der auf diesen Gebieten bereits Vorkenntnisse hat und sich ganz auf die Forschung konzentrieren möchte. Ohne Frage sollte man hierzu Spaß am wissenschaftlichen Schreiben haben und nicht auf große Einblicke in die neuseeländische Rechtspraxis hoffen. Die Vertiefung der Sprachkenntnisse ist bei einem LL.M. natürlich der größte Bonus. Fachlich nicht zu unterschätzen ist aber auch die Gelegenheit, in neuseeländischen Zeitschriften erste Erfahrungen im Veröffentlichen englischsprachiger Aufsätze zu sammeln. Natürlich trägt eine sorgfältige Vorbereitung zum Erfolg einer solchen Unternehmung entscheidend bei. Der neuseeländische Lebensstil, kurz als „laid back“ bezeichnet, hat aber –zumindest auf mich und viele, die ich dort kennen gelernt habe - schnell abgefärbt, was den Umgang mit alltäglichen Problemchen eines solchen Auslandsjahres deutlich erleichtert. Keine Frage, das „Land der langen weißen Wolke“ liegt nicht gerade nebenan, aber Neuseeland, die Kiwis und die University of Canterbury lassen für Heimweh eigentlich keinen Raum – eher für Fernweh, wenn man wieder in Deutschland ist. Sie sind, wie die Neuseeländer als Zeichen der Wertschätzung sagen würden, „sweet as“! Bastian Haberland Weitere Infos: Bewerbung: Informationen zum Studiengang und die Ansprechpartner für die Studienplatzbewerbung und Einschreibung etc. findet man auf den Seiten des Instituts Ranke-Heinemann unter www.ranke-heinemann.de oder www.ranke-heinemann.at Der Internetauftritt der School of Law befindet sich auf: www.laws.canterbury.ac.nz/ Aufenthaltserlaubnis: Für das Master-Studium in Neuseeland ist ein Studentenvisum erforderlich, das man an der Botschaft von Neuseeland in Berlin (Botschaft von Neuseeland, Visa-Abteilung, Friedrichstraße 60, 10117 Berlin) beantragen kann. Alternativ kann man ohne Visum einreisen und muss dann innerhalb von drei Monaten ein Visum vor Ort beantragen. Das Visum erlaubt auch eine beschränkte Wochenarbeitszeit als Arbeitnehmer. Nähere Informationen und Links zu den Antragsformularen bietet das Infoblatt „Beantragung eines Studentenvisums“, erhältlich auf den Internetseiten der Botschaft unter www.nzembassy.com/germany Krankenversicherung: Die Universität verlangt einen umfassenden Kranken- und Reiseversicherungsschutz. Wer bereits einen solchen vorweisen kann, muss die Police von der Universität genehmigen lassen. Ansonsten kann man getrost auf die angebotene Versicherung zurückgreifen, die für das Jahr mit etwa 450 NZ$ zu Buche schlägt. Näheres unter: www.canterbury.ac.nz/intstud/insurance/index.shtml Unterkunft: Für die Wohnungssuche findet man nützliche Hinweise unter www.canterbury.ac.nz/accom/. Die Seite enthält sowohl Informationen zu den Studentenwohnheimen als auch Links zu Datenbanken mit privaten Anzeigen. Sonstiges: Informationen zur Stadt Christchurch und zur Region Canterbury gibt es unter www.christchurch.org.nz. Flächenmäßig ist Neuseeland ein wenig größer als Großbritannien. Dabei leben nur etwa 4 Millionen Einwohner auf den beiden Hauptinseln, von denen wiederum nur etwa ein Drittel auf der Südinsel lebt. Neben Englisch ist auch Maori Amtssprache. Die Landeswährung ist der Neuseelanddollar, dessen Wechselkurs im März 2007 bei 1 € = 1,92 NZ$ stand. Wer ein Konto der Deutschen Bank besitzt, kann bei der vor Ort weit verbreiteten Westpac Bank kostenlos Bargeld am Automaten ziehen. Kreditkarten werden fast überall akzeptiert. In Neuseeland herrscht Linksverkehr. Der deutsche Führerschein ist in Neuseeland dennoch für ein Jahr gültig. Danach muss ein neuseeländischer Schein beantragt werden. Literatur (Auswahl):
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