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Stipendium
Ranke-Heinemann Studienstiftung

Die Ranke-Heinemann Studienstiftung wurde sowohl zur Förderung von Studienaufenthalten in Down Under, als auch zum Ausbau der wissenschaftlichen Beziehungen zwischen Australien/Neuseeland und Deutschland/Österreich ins Leben gerufen. Sie hat einen Stiftungsfonds aufgebaut, der es ihr ermöglicht, eine große Anzahl an Stipendienprogrammen auszuschreiben. Die Förderungen umfassen die Übernahme von Studiengebühren für besonders begabte Studierende sowie Zuschüsse zu Flügen und Lebenshaltungskosten. Darüber hinaus werden Stipendien zur Absolvierung von Sprachdiplomen (u.a. TOEFL und IELTS) ausgeschrieben.

Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen zu den Stipendien, die von der Studienstiftung vergeben bzw. von dieser verwaltet werden. Weitere Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie auf der Unterseite Finanzierung in dem Menüpunkt Universitäten.

Interviews mit Stipendiaten unseres Institutes finden Sie in unserem Ranke-Heinemann Magazin.



Ranke-Heinemann Sprachtestförderung (beispielsweise für IELTS oder TOEFL)
Ranke-Heinemann Vollstipendium
Ranke-Heinemann Teilstipendium
Air New Zealand Flugstipendium
Ranke-Heinemann Reisekostenstipendium



Ranke-Heinemann Sprachtestförderung (beispielsweise für IELTS oder TOEFL)

Zulassungsvoraussetzung für ein Studium in Australien oder Neuseeland ist der Nachweis entsprechender Englischkenntnisse. Dieser erfolgt zumeist durch ein Sprachdiplom, den IELTS oder TOEFL Test. Beide Zertifikate sind weltweit in Wissenschaft und Wirtschaft anerkannt, bedeuten jedoch mit etwa 170 Euro einen erheblichen Kostenaufwand. Um Studierenden, die vom Australisch-Neuseeländischen Hochschulverbund betreut werden, den Erwerb einer dieser renommierten Qualifikationen finanziell zu erleichtern und damit zusätzlich ihre Chancen auf dem globalen Arbeitsmarkt zu verbessern, stellt die Ranke-Heinemann Studienstiftung beginnend im Juli 2010 jedes Semester 800 Sprachteststipendien zur Verfügung.

Voraussetzungen

  • Nachweis der Studienplatzzusage (CoE o.ä.) für ein Vollstudium oder Auslandssemester/jahr (Study Abroad). Diese muß durch das Institut Ranke-Heinemann ausgehändigt worden sein.
  • Auch jeder andere kostenlose Sprachnachweis, der von einer australischen oder neuseeländischen Hochschule akzeptiert wird, berechtigt Sie grundsätzlich zum Erhalt der Förderung. Wir empfehlen Ihnen jedoch in Ihrem eigenen Interesse, das Stipendium zur Absolvierung des IELTS oder TOEFL Zertifikates zu nutzen, da Sie damit eine Zusatzqualifikation erwerben, die Ihre Englischkenntnisse weltweit bei Arbeitgebern oder Hochschulen unter Beweis stellt. Wir raten Ihnen in diesem Zusammenhang auch dazu, die kostenlosen Online IELTS Test Workshops des Instituts Ranke-Heinemann zu besuchen. Dort haben Sie die Möglichkeit, sich grundlegend auf die Ablegung des Tests vorzubereiten.
  • Ein Nachweis über die Bezahlung eines Sprachtests muß nicht vorgelegt werden.
  • Das Sprachteststipendium kann nur ein Mal in Anspruch genommen werden.
Die Auszahlung in Höhe von 170 Euro erfolgt 4 Wochen nach Studienbeginn.

Ranke-Heinemann Vollstipendium

Studierende, die durch das Institut Ranke-Heinemann betreut und an einer australischen bzw. neuseeländischen Hochschule eingeschrieben werden, haben die Möglichkeit, sich für ein Vollstipendium zu bewerben, das ihnen einen Studienaufenthalt in Australien bzw. Neuseeland finanziell erleichtert. Die Förderung umfasst die Studiengebühren für ein Semester. Sowohl Undergraduate- als auch Postgraduatestudiengänge werden gefördert.

Voraussetzungen

  • Alter nicht über 30 Jahre
  • Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz
  • Nachweis über angenommenen Studienplatz durch CoE oder anderen Nachweis
  • mind. 4 abgeschlossene Fachsemester an einer Fachhochschule oder einer Universität, Bachelor-Studierende mind. 2 abgeschlossene Fachsemester
  • weit überdurchschnittliche Hochschulleistungen
  • Nachweis entsprechender Englischkenntnisse durch die von der jeweiligen Institution akzeptierten Sprachnachweise mit entsprechender Punktzahl (IELTS, TOEFL, alternative Sprachtests)
  • Motivationsschreiben
  • Das Auslandssemester in Australien bzw. Neuseeland soll auf den deutschen, österreichischen bzw. schweizer Studiengang aufbauen oder ihn ergänzen

Bewerbung

Die Bewerbung für das Vollstipendium erfolgt zusammen mit der Studienplatzbewerbung über das Institut Ranke-Heinemann (siehe Bewerbungsformular). Fehlende Dokumente können bis zu dem jeweiligen Stichtag nachgereicht werden. Es werden nur Bewerbungen berücksichtigt, die bis zu dem entsprechenden Stichtag vollständig vorliegen. Eine Bewerbung für das Stipendium ohne Studienplatzbewerbung über das Institut Ranke-Heinemann ist nicht möglich. Da Sie einen Studienplatz nachweisen müssen, ist es ratsam, den Bewerbungsprozess um einen Studienplatz wesentlich früher als an dem angegebenen Stichtag für die Stipendienbewerbung zu beginnen. Eine Vergabe des Stipendiums erfolgt nur an Kandidaten, die keine andere Förderung für den Auslandsaufenthalt erhalten (Der Nachweis muss zum Stipendienantritt erfolgen). Es können nur Bewerbungen berücksichtigt werden, die zu den folgenden Stichtagen bei dem Institut Ranke-Heinemann eingegangen sind (es gilt das Datum des Poststempels):

  • 15. Januar für das erste Semester
  • 15. Mai für das zweite Semester
Bei erfolgreicher Bewerbung werden Sie bis zum 15. Februar respektive bis zum 15. Juni benachrichtigt. Wichtig: Lediglich Stipendiaten werden von uns über den Erfolg Ihrer Bewerbung benachrichtigt, bei nicht erfolgreicher Bewerbung erhalten Sie keine weitere Mitteilung.



Ranke-Heinemann Teilstipendium

Das Institut Ranke-Heinemann vergibt Teilstipendien als Zuschüsse, um qualifizierten Studierenden aller Fachrichtungen einen Studienaufenthalt in Australien bzw. Neuseeland finanziell zu erleichtern. Die Förderung umfasst den Betrag von EUR 800,-- als einmalige Auszahlung vor Studienantritt. Sowohl Undergraduate- als auch Postgraduatestudiengänge werden gefördert.

Voraussetzungen

  • Alter nicht über 30 Jahre
  • Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz
  • mind. 2 abgeschlossene Fachsemester an einer Fachhochschule oder einer Universität
  • vor Stipendienantritt: Nachweis über angenommenen Studienplatz durch CoE oder anderen Nachweis
  • sehr gute Hochschulleistungen
  • Nachweis entsprechender Englischkenntnisse durch die von der jeweiligen Institution akzeptierten Sprachnachweise mit entsprechender Punktzahl (IELTS, TOEFL, alternative Sprachtests)
  • Das Auslandssemester in Australien bzw. Neuseeland soll auf den deutschen, österreichischen bzw. schweizer Studiengang aufbauen oder ihn ergänzen

Bewerbung

Die Bewerbung für das Teilstipendium erfolgt zusammen mit der Studienplatzbewerbung über das Institut Ranke-Heinemann (siehe Bewerbungsformular). Fehlende Dokumente, mit Ausnahme der CoE, können bis zu dem jeweiligen Stichtag nachgereicht werden. Es werden nur Bewerbungen berücksichtigt, die bis zu dem entsprechenden Stichtag vollständig vorliegen. Im Fall einer Stipendienzusage, ist die CoE bis zum Stipendienantritt nachzureichen. Eine Bewerbung für das Stipendium ohne Studienplatzbewerbung über das Institut Ranke-Heinemann ist nicht möglich. Es können nur Bewerbungen berücksichtigt werden, die zu den folgenden Stichtagen bei dem Institut Ranke-Heinemann eingegangen sind (es gilt das Datum des Poststempels):

  • 01. September für das erste Semester / Februar
  • 01. Februar für das zweite Semester / Juli

Bei erfolgreicher Bewerbung werden Sie ca. 2 Wochen nach Ablauf der Stichtage von uns benachrichtigt. Wichtig: Lediglich Stipendiaten werden von uns über den Erfolg Ihrer Bewerbung benachrichtigt, bei nicht erfolgreicher Bewerbung erhalten Sie keine weitere Mitteilung.



Air New Zealand Flugstipendium

Air New Zealand und die Ranke-Heinemann Studienstiftung schreiben zusammen zwei Flugstipendien nach Neuseeland aus. Als Stipendiaten ausgewählt werden Kandidaten, die ihr Studienvorhaben in Neuseeland als Bestandteil ihrer Karriereplanung besonders überzeugend darstellen und damit auch für andere Studierende Motivation und Inspiration bieten, durch ein Auslandsstudium ein internationales Berufsleben anzustreben. Erwartet wird ein entsprechendes Motivationsschreiben auf Englisch. Das Stipendium umfasst das Hin- und Rückflugticket von Deutschland nach Neuseeland mit einem Wert von maximal 1500 Euro.

Bewerbungsvoraussetzungen:
  • Nachweis der Studienplatzzusage (Zahlungsbestätigung o.ä.) für ein Vollstudium oder Auslandssemester/jahr (Study Abroad). Diese muß durch das Institut Ranke-Heinemann ausgehändigt worden sein.
  • Studienbeginn in Semester 2/2010 (bzw. zweite Jahreshälfte 2010).
  • Motivationsschreiben in englischer Sprache. Die Stipendiaten willigen ein, dass sie und ihr Motivationsschreiben auf der Webseite oder einer Onlinepublikation des Instituts Ranke-Heinemann vorgestellt werden.
Bewerbungsfrist:
Die Bewerbungsfrist für das Air New Zealand Flugstipendium ist der 15. Mai 2010.

Flugticketbedingungen:
  • Flug via London und Hongkong / Los Angeles nach Auckland, Christchurch oder Wellington (Stopover in London, Hongkong und Los Angeles sind ohne Aufpreis möglich)


Ranke-Heinemann Reisekostenstipendium

Gewinnen Sie einen Flug zu Ihrem Studienort mit dem Ranke-Heinemann Reisekostenzuschuss

Bewerber, die durch uns betreut und an einer australischen bzw. neuseeländischen Hochschule eingeschrieben werden, haben die Möglichkeit, einen Reisekostenzuschuss zu gewinnen. Sie werden automatisch berücksichtigt mit dem Einreichen Ihrer Bewerbungsunterlagen. Der Zuschuss umfasst die Flugkosten zu Ihrem Studienort bis maximal 1000 Euro als einmalige Auszahlung. Hierbei kann der Flug nach Belieben durch den Studierenden gestaltet werden (Airline, Stop-Over, Gabelflug, Round the World Ticket). Für das Jahr 2009 werden 5 Zuschüsse gewährt (2 Zuschüsse für Studienbeginn im ersten Halbjahr 2009, 3 Zuschüsse für Studienbeginn im zweiten Halbjahr 2009). Da bereits zahlreiche Förderungsmöglichkeiten bestehen, die entweder leistungs- oder einkommensabhängig vergeben werden, hat sich das Institut bei den Reisekostenzuschüssen für eine Vergabe per Losverfahren entschieden. Es ist dabei unerheblich, für welches Studienprogramm Sie sich entscheiden (beachte Mindeststudiendauer), ob Sie noch andere Förderungen erhalten oder ob Sie in Australien bzw. Neuseeland studieren möchten.

Voraussetzungen

  • Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz
  • Betreuung und Einschreibung durch das Institut Ranke-Heinemann
  • Mindeststudiendauer 2 Monate in Australien oder Neuseeland
  • Nachweis über angenommenen Studienplatz durch CoE oder anderen Nachweis

Bewerbung
Die Bewerbung für die Reisekostenzuschüsse erfolgt automatisch zusammen mit der Studienplatzbewerbung über das Institut Ranke-Heinemann (siehe Bewerbungsformular). An dem Stichtag zur Vergabe der Zuschüsse können nur Bewerber berücksichtigt werden, die bis zu dem Stichtag Ihr Studienplatzangebot bereits angenommen haben. Bei nachträglichem Rücktritt von dem Studium verfällt der Anspruch auf den Zuschuss. Eine Bewerbung für den Zuschuss ohne Studienplatzbewerbung über das Institut Ranke-Heinemann ist nicht möglich. Da Sie bis zu den Stichtagen einen Studienplatz nachweisen müssen, ist es ratsam, den Bewerbungsprozess um einen Studienplatz wesentlich früher zu beginnen.

Zu den folgenden Stichtagen müssen die Studienplätze nachgewiesen werden:
1. Februar für das erste Semester
1. Juli für das zweite Semester

Bei erfolgreicher Bewerbung werden Sie bis zum 5. Februar respektive bis zum 5. Juli benachrichtigt. Wichtig: Nur erfolgreiche Bewerber werden von uns über den Erhalt des Zuschusses benachrichtigt.

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