|
|||||||||||||||||||
Home | Startseite Neuseeland | Suche | Tell a friend | Mitgliedsbereich | Link zu uns | Impressum | Kontakt | |
|||||||||||||||||||
|
Stipendium
Ranke-Heinemann Studienstiftung Die Ranke-Heinemann Studienstiftung wurde sowohl zur Förderung von Studienaufenthalten in Down Under, als auch zum Ausbau der wissenschaftlichen Beziehungen zwischen Australien/Neuseeland und Deutschland/Österreich ins Leben gerufen. Sie hat einen Stiftungsfonds aufgebaut, der es ihr ermöglicht, eine große Anzahl an Stipendienprogrammen auszuschreiben. Die Förderungen umfassen die Übernahme von Studiengebühren für besonders begabte Studierende sowie Zuschüsse zu Flügen und Lebenshaltungskosten. Darüber hinaus werden Stipendien zur Absolvierung von Sprachdiplomen (u.a. TOEFL und IELTS) ausgeschrieben. Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen zu den Stipendien, die von der Studienstiftung vergeben bzw. von dieser verwaltet werden. Weitere Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie auf der Unterseite Finanzierung in dem Menüpunkt Universitäten. Interviews mit Stipendiaten unseres Institutes finden Sie in unserem Ranke-Heinemann Magazin. Ranke-Heinemann Sprachtestförderung (beispielsweise für IELTS oder TOEFL)Ranke-Heinemann VollstipendiumRanke-Heinemann TeilstipendiumAir New Zealand FlugstipendiumRanke-Heinemann Reisekostenstipendium Ranke-Heinemann Sprachtestförderung (beispielsweise für IELTS oder TOEFL) Zulassungsvoraussetzung für ein Studium in Australien oder Neuseeland ist der Nachweis entsprechender Englischkenntnisse. Dieser erfolgt zumeist durch ein Sprachdiplom, den IELTS oder TOEFL Test. Beide Zertifikate sind weltweit in Wissenschaft und Wirtschaft anerkannt, bedeuten jedoch mit etwa 170 Euro einen erheblichen Kostenaufwand. Um Studierenden, die vom Australisch-Neuseeländischen Hochschulverbund betreut werden, den Erwerb einer dieser renommierten Qualifikationen finanziell zu erleichtern und damit zusätzlich ihre Chancen auf dem globalen Arbeitsmarkt zu verbessern, stellt die Ranke-Heinemann Studienstiftung beginnend im Juli 2010 jedes Semester 800 Sprachteststipendien zur Verfügung. Voraussetzungen
Ranke-Heinemann Vollstipendium Studierende, die durch das Institut Ranke-Heinemann betreut und an einer australischen bzw. neuseeländischen Hochschule eingeschrieben werden, haben die Möglichkeit, sich für ein Vollstipendium zu bewerben, das ihnen einen Studienaufenthalt in Australien bzw. Neuseeland finanziell erleichtert. Die Förderung umfasst die Studiengebühren für ein Semester. Sowohl Undergraduate- als auch Postgraduatestudiengänge werden gefördert. Voraussetzungen
Bewerbung Die Bewerbung für das Vollstipendium erfolgt zusammen mit der Studienplatzbewerbung über das Institut Ranke-Heinemann (siehe Bewerbungsformular). Fehlende Dokumente können bis zu dem jeweiligen Stichtag nachgereicht werden. Es werden nur Bewerbungen berücksichtigt, die bis zu dem entsprechenden Stichtag vollständig vorliegen. Eine Bewerbung für das Stipendium ohne Studienplatzbewerbung über das Institut Ranke-Heinemann ist nicht möglich. Da Sie einen Studienplatz nachweisen müssen, ist es ratsam, den Bewerbungsprozess um einen Studienplatz wesentlich früher als an dem angegebenen Stichtag für die Stipendienbewerbung zu beginnen. Eine Vergabe des Stipendiums erfolgt nur an Kandidaten, die keine andere Förderung für den Auslandsaufenthalt erhalten (Der Nachweis muss zum Stipendienantritt erfolgen). Es können nur Bewerbungen berücksichtigt werden, die zu den folgenden Stichtagen bei dem Institut Ranke-Heinemann eingegangen sind (es gilt das Datum des Poststempels):
Ranke-Heinemann Teilstipendium Das Institut Ranke-Heinemann vergibt Teilstipendien als Zuschüsse, um qualifizierten Studierenden aller Fachrichtungen einen Studienaufenthalt in Australien bzw. Neuseeland finanziell zu erleichtern. Die Förderung umfasst den Betrag von EUR 800,-- als einmalige Auszahlung vor Studienantritt. Sowohl Undergraduate- als auch Postgraduatestudiengänge werden gefördert. Voraussetzungen
Bewerbung Die Bewerbung für das Teilstipendium erfolgt zusammen mit der Studienplatzbewerbung über das Institut Ranke-Heinemann (siehe Bewerbungsformular). Fehlende Dokumente, mit Ausnahme der CoE, können bis zu dem jeweiligen Stichtag nachgereicht werden. Es werden nur Bewerbungen berücksichtigt, die bis zu dem entsprechenden Stichtag vollständig vorliegen. Im Fall einer Stipendienzusage, ist die CoE bis zum Stipendienantritt nachzureichen. Eine Bewerbung für das Stipendium ohne Studienplatzbewerbung über das Institut Ranke-Heinemann ist nicht möglich. Es können nur Bewerbungen berücksichtigt werden, die zu den folgenden Stichtagen bei dem Institut Ranke-Heinemann eingegangen sind (es gilt das Datum des Poststempels):
Bei erfolgreicher Bewerbung werden Sie ca. 2 Wochen nach Ablauf der Stichtage von uns benachrichtigt. Wichtig: Lediglich Stipendiaten werden von uns über den Erfolg Ihrer Bewerbung benachrichtigt, bei nicht erfolgreicher Bewerbung erhalten Sie keine weitere Mitteilung. Air New Zealand Flugstipendium Air New Zealand und die Ranke-Heinemann Studienstiftung schreiben zusammen zwei Flugstipendien nach Neuseeland aus. Als Stipendiaten ausgewählt werden Kandidaten, die ihr Studienvorhaben in Neuseeland als Bestandteil ihrer Karriereplanung besonders überzeugend darstellen und damit auch für andere Studierende Motivation und Inspiration bieten, durch ein Auslandsstudium ein internationales Berufsleben anzustreben. Erwartet wird ein entsprechendes Motivationsschreiben auf Englisch. Das Stipendium umfasst das Hin- und Rückflugticket von Deutschland nach Neuseeland mit einem Wert von maximal 1500 Euro. Bewerbungsvoraussetzungen:
Die Bewerbungsfrist für das Air New Zealand Flugstipendium ist der 15. Mai 2010. Flugticketbedingungen:
Ranke-Heinemann Reisekostenstipendium Gewinnen Sie einen Flug zu Ihrem Studienort mit dem Ranke-Heinemann ReisekostenzuschussBewerber, die durch uns betreut und an einer australischen bzw. neuseeländischen Hochschule eingeschrieben werden, haben die Möglichkeit, einen Reisekostenzuschuss zu gewinnen. Sie werden automatisch berücksichtigt mit dem Einreichen Ihrer Bewerbungsunterlagen. Der Zuschuss umfasst die Flugkosten zu Ihrem Studienort bis maximal 1000 Euro als einmalige Auszahlung. Hierbei kann der Flug nach Belieben durch den Studierenden gestaltet werden (Airline, Stop-Over, Gabelflug, Round the World Ticket). Für das Jahr 2009 werden 5 Zuschüsse gewährt (2 Zuschüsse für Studienbeginn im ersten Halbjahr 2009, 3 Zuschüsse für Studienbeginn im zweiten Halbjahr 2009). Da bereits zahlreiche Förderungsmöglichkeiten bestehen, die entweder leistungs- oder einkommensabhängig vergeben werden, hat sich das Institut bei den Reisekostenzuschüssen für eine Vergabe per Losverfahren entschieden. Es ist dabei unerheblich, für welches Studienprogramm Sie sich entscheiden (beachte Mindeststudiendauer), ob Sie noch andere Förderungen erhalten oder ob Sie in Australien bzw. Neuseeland studieren möchten. Voraussetzungen
Bewerbung Zu den folgenden Stichtagen müssen die Studienplätze nachgewiesen werden: Bei erfolgreicher Bewerbung werden Sie bis zum 5. Februar respektive bis zum 5. Juli benachrichtigt. Wichtig: Nur erfolgreiche Bewerber werden von uns über den Erhalt des Zuschusses benachrichtigt. |
|
|||||||||||||||||
Gute Gründe für eine Studienplatzbewerbung über unser Sekretariat! | |||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||