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Institut Ranke-Heinemann

Institut


Das Institut Ranke-Heinemann / Australisch-Neuseeländischer Hochschulverbund ist die zentrale Einrichtung aller australischen und neuseeländischen Universitäten in Deutschland, Österreich und der deutschsprachigen Schweiz, zuständig für Studienberatung, Studienplatzbewerbung, Wissens- und Forschungstransfer sowie Forschungsförderung durch Stipendienvergabe.

Bei allen Fragen rund um die Bildungssysteme in Australien und Neuseeland ist das Institut Anlaufstelle für Studierende und Hochschulvertreter. Zu seinen Aufgaben gehören neben der Beratung von Studierenden die Anbahnung und Unterstützung von Hochschulkooperationen im Bereich des Studenten- und Wissenschaftler- bzw. Dozentenaustausches zwischen deutschen Hochschulen und Universitäten in Australien und Neuseeland. Darüber hinaus berichtet das Institut Ranke-Heinemann / Australisch-Neuseeländischer Hochschulverbund regelmäßig über Neuigkeiten aus Wissenschaft und Forschung an australischen und neuseeländischen Universitäten und informiert in Vorträgen und Veröffentlichungen über das dortige Bildungssystem. Desweiteren repräsentiert das Institut Ranke-Heinemann / Australisch-Neuseeländischer Hochschulverbund auf internationalen Konferenzen Australien und Neuseeland im Bereich Austausch, Kooperationen, modularisierte Studiensysteme, Studiengebühren und Betreuungsmodelle.

Das Institut Ranke-Heinemann / Australisch-Neuseeländischer Hochschulverbund repräsentiert neuseeländische Forschung, Wissenschaft und Lehre durch ein Abkommen mit dem New Zealand Vice Chancellors Committee of International Managers and Directors (Neuseeländische Hochschulrektoren) in Deutschland und hat sich auf dieser Grundlage als Verbindungseinrichtung zwischen den neuseeländischen und deutschen Universitäten etabliert.

Das Institut ist in Deutschland an drei Standorten mit Informationszentren vertreten: Essen, Berlin und München. Darüber hinaus haben wir an verschiedenen Hochschulen Mitarbeiter bei den akademischen Auslandsämtern.

Unsere Beratungstätigkeit

Die Arbeit unserer Abteilung für Studien- und Bewerbungsberatung beginnt, wenn der Student erste Fragen zu einem Studienaufenthalt in Australien oder Neuseeland stellt: Was kann ich wann, wo und wie studieren? Dabei hilft diese Webseite schon ein wenig weiter. Zum Bildungssystem insgesamt, zu jeder Universität und ihrem Studienangebot bis hin zu Abschlüssen und Studiengebühren sind dort Informationen zu finden. Wir haben z.B. über jede neuseeländische Universität ein Kurzportrait auf deutsch erstellt und mit einem Link zur jeweiligen Homepage versehen.

Auch für die telefonische Beratung stehen unsere Mitarbeiter gern zur Verfügung. Sinnvoll ist sicherlich auch ein Besuch in unseren Informationszentren, wo die Vorlesungsverzeichnisse und Broschüren aller Bildungseinrichtungen zur Einsichtnahme bereitliegen. Unsere Beratungsarbeit ist strengen Regeln unterworfen, die im National Code der australischen Kultusbehörden bzw. im Code of Practice des neuseeländischen Bildungsministeriums festgelegt sind. Es ist unsere Aufgabe sicherzustellen, dass der Studieninteressierte umfassend und ausführlich über Universität, Studiengänge, Studieninhalte, Zugangsvoraussetzungen, Anrechnungsmöglichkeiten von Studienleistungen, Credit Transfers, Stipendien, Förderungsmöglichkeiten, Abschlüsse usw. informiert wird. Diese Beratung erfolgt unparteilich.

Wenn sich der Student für einen Studienort, eine Universität, einen Studiengang oder eine Fächerkombination entschieden hat, helfen wir bei allen Hürden der administrativen Abwicklung. Die Zusammenstellung der Bewerbungsunterlagen, die Übersetzung und Beglaubigung von akademischen Zeugnissen und vieles mehr führen wir für die Studenten ohne zusätzliche Kosten durch.

Für die australischen und neuseeländischen Universitäten gewährleisten wir, dass der Studierende umfangreich und - da wir alle Universitäten repräsentieren - unparteilich beraten wurde, aber auch, dass es bei der Übersetzung, Beurteilung und Beglaubigung der Zeugnisse mit rechten Dingen zugegangen ist; die Kandidaten also nicht unter- oder falsch qualifiziert sind.

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