Ratgeber für ein Studium in Neuseeland

Krankenversicherung in Neuseeland

Von neuseeländischer Seite ist seit 2004 eine Reise- und Krankenversicherung für alle internationalen Studierenden Pflicht. Der Versicherungsschutz durch die gesetzliche Krankenkasse in Deutschland greift in Neuseeland nicht. Unter dem Code of Practice for the Pastoral Care of International Students des neuseeländischen Bildungsministeriums müssen alle Universitäten prüfen, ob ihre internationalen Studierenden über einen ausreichenden Versicherungsschutz für die Dauer des Studiums verfügen. Ohne diesen ist eine Einschreibung zu Beginn des Semesters nicht möglich.

Prinzipiell steht es internationalen Studierenden frei, eine ihnen beliebige Reise- und Krankenversicherung zu wählen. Diese muss aber den Richtlinien des neuseeländischen Bildungsministeriums entsprechen, welche relativ eng und genau definiert sind. Die einfachste Lösung ist daher, eine von der Gastuniversität empfohlene Reise- und Krankenversicherung abzuschließen.

Die meisten neuseeländischen Universitäten haben unter Berücksichtigung der Richtlinien des Bildungsministeriums einen für internationale Studierende geeigneten Versicherungsanbieter ausgewählt. Wer über diesen Anbieter eine Versicherung für die Studiendauer abschließt, kann sicher gehen, dass das Versicherungspaket auch den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Am weitesten verbreitet sind die Southern Cross Healthcare und die Uni-Care.

Die Kosten für ein 6-Monatspaket liegen bei ca. NZD 300 und für 12 Monate bei ca. NZD 600. Neben dem eigenständigen Abschluss der Versicherung bieten einige Universitäten Ihren Studierenden auch an, die Versicherung über die Universität zu erwerben. Zum Teil wurden mit dem Versicherungsanbieter auch spezielle Konditionen ausgehandelt, die unter den oben genannten Preisen liegen. Wer von diesem Angebot Gebrauch macht, zahlt mit den Studiengebühren auch die Kosten für die Reise- und Krankenversicherung an die Universität. Nach Ankunft in Neuseeland erhält man dann die Versichertenkarte.

Studierende, die privat auch für das Ausland versichert sind oder über einen Stipendiengeber bereits Versicherungsschutz für Neuseeland haben, müssen überprüfen lassen, ob dieser den Richtlinien des Bildungsministeriums entspricht. Dazu sollte der Gastuniversität eine Kopie der Versicherungspolice übermittelt werden. Dies sollte frühzeitig geschehen, so dass für eine Prüfung ausreichend Zeit besteht. Entspricht der Versicherungsschutz den Vorschriften, so muss keine zusätzliche Versicherung abgeschlossen werden. Ist dies nicht der Fall oder findet die Übermittlung der eigenen Police zu spät statt, so erfolgt zumeist eine Zwangsversicherung über den bevorzugten Anbieter der Universität.

Klären Sie ggf. auch, welchen Status Sie bei Ihrer deutschen Krankenkasse während des Auslandsaufenthaltes erhalten, damit nach Rückkehr eine reibungslose Weiterführung der Versicherung gewährleistet ist. Dies gilt insbesondere, wenn es während des Aufenthaltes zu grundlegenden Änderungen bei Ihrer Versicherung kommen wird, z.B. durch das Auslaufen der Familienversicherung aufgrund Ihres Alters.

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