Auslands BAföG

Neben dem bekannten Inlands-BAföG gibt es auch Auslands-BAföG. Hiermit können Studienaufenthalte im Ausland gefördert werden, sofern Sie gewisse Bedingungen erfüllen. Anders als beim Inlands-BAföG liegen andere Bemessungsgrenzen vor. Jemand, der in Deutschland keinen Anspruch auf BAföG hat, kann durchaus für Auslands-BAföG infrage kommen. Zudem übernimmt Auslands-BAföG Studiengebühren von bis zu 5.600 Euro - und dies als Zuschuss, der nicht zurück gezahlt werden muss. Damit können die Studiengebühren von vielen Universitäten vollständig abgedeckt werden. Es lohnt sich also, sich näher damit zu beschäftigen. Gern klären wir Sie zu allen Fragen rund um das Auslands-BAföG auf.

Auslands-BAföG kann man sowohl für ein oder zwei Gastsemester als auch für einen Masterstudiengang, der nicht länger als ein Jahr dauert, erhalten. D.h. es ist möglich, während des Bachelorstudiums Gastsemester im Ausland zu verbringen und im Anschluß daran einen einjährigen Master zu absolvieren.

Was sind die Voraussetzungen für Auslands-BAföG?

Um AuslandsBAföG für Gastsemester beantragen zu können, muss man min. ein Jahr (=2 Semester) in Deutschland studiert haben. Wenn das Auslandssemester nach dem 4. Fachsemester begonnen wird, muss dem BAföG-Amt eine Leistungsbescheinigung vorgelegt werden. Zudem müssen die im Ausland erworbenen Leistungen zumindest teilweise für das Studium in Deutschland anrechenbar sein. Der Auslandsaufenthalt muss eine Mindestdauer von sechs Monaten oder einem Semester haben. Bei Trimester-Aufenthalten gilt: Die Mindestdauer ist dann erfüllt, wenn die Länge der tatsächlichen Vorlesungszeit mit derjenigen eines Semesters in Deutschland im Wesentlichen übereinstimmt.

Ferner müssen Kenntnisse in der Unterrichts- und Landessprache bestehen. Eine Förderung ist nur während der Regelstudienzeit möglich. Weiterhin gibt es für den Bachelor eine Altersgrenze von 30 Jahren und für den Master von 35 Jahren, die jedoch in Ausnahmefällen überschritten werden kann.Jeder, der in Deutschland BAföG-berechtig ist, hat auch im Ausland Anspruch auf den vollen BAföG-Satz. Da die Kosten für ein Auslandsstudium höher sind, können auch Studierende, die in Deutschland keinen Anspruch auf BAföG haben, möglicherweise eine Förderung erhalten. Es lohnt sich in diesen Fällen, beim BAföG-Amt nachzufragen!

Auslands-BAföG für ein Gastsemester kann für ein Jahr sowohl während des Bachelor-Studiums, als auch erneut während des Master-Studiums bezogen werden. Man kann also sowohl im Bachelor und als auch im Master nach Australien, Neuseeland oder Kanada gehen.

Auslands-BAföG gibt es auch für ein komplettes Mastertudium in Australien, Neuseeland oder Kanada, wenn das Studium nicht länger als ein Jahr dauert. Dauert es beispielsweise 1,5 oder 2 Jahre, wird das erste Jahr des Studiums nicht gefördert. In der Regel muss der Haupt-Wohnsitz des Studierenden in Deutschland liegen. Sehr wichtig ist, dass die Förderung nur gewährt wird, wenn Sie in Australien, Neuseeland oder Kanada als full-time-student eingeschrieben sind.

Wie beantragt man Auslands-BAföG?

Der BAföG-Antrag sollte so früh wie möglich beim zuständigen Amt eingereicht werden. Wir empfehlen, ein halbes Jahr vor dem geplanten Auslandsaufenthalt den Antrag in Angriff zu nehmen. So ist sichergestellt, dass die Unterstützung bei Antritt des Auslandssemesters zur Verfügung steht. Zu diesem Zeitpunkt liegen jedoch noch nicht unbedingt alle für das BAföG-Amt relevanten Dokumente und Unterlagen vor: Diese können später nachgereicht werden.

Für alle, die in Deutschland Inlands-BAföG beziehen, ist es wichtig, das zuständige Amt in Deutschland über das geplante Auslandsstudium in Kenntnis zu setzen. Während des Auslandsstudiums besteht kein Anspruch auf eine Förderung durch Inlands-BAföG.

Welche Leistungen erhält man vom Auslands-BAFöG?

  • Grundbedarf (monatlich) 
  • Länderspezifischer Auslandszuschlag (monatlich) 
  • Studiengebühren (maximal ein Jahr)  bis zu 5.600 €
  • Reisekostenpauschale für Hin- und Rückflug  500 € je Flugstrecke
  • Kranken- & Pflegeversicherung in Deutschland  maximal 71 € für die Kranken- und 15 € für die Pflegeversicherung
  • Krankenversicherung in Australien, Neuseeland oder Kanada Beitragsbeteiligung

Auszahlungsdauer und Rückzahlung: Was ist zu beachten?

Auslands-BAföG wird für maximal ein Jahr gewährt. Dabei ist es nicht von Belang, ob man während des Auslandsemesters an der inländischen Universität immatrikuliert oder beurlaubt ist. Auslands-BAföG kann nur auf ein Konto in Deutschland überwiesen werden: Falls für den Auslandsaufenthalt ein Konto eröffnet wird, kommt dieses Konto für die Auszahlung des BAföG-Betrags nicht infrage. Die Reisekosten und Studiengebühren werden anteilig auf den monatlichen Betrag des Bewilligungszeitraums aufgerechnet. Falls dies zu Finanzierungsschwierigkeiten führt, besteht die Möglichkeit, dass die Reisekosten und Studiengebühren nach Beantragung beim BAföG-Amt in einer Summe mit der ersten Auszahlung der Förderung ausgezahlt werden. Bei den Studiengebühren ist das jedoch nur möglich, wenn diese bereits gezahlt wurden und dem BAföG-Amt ein Zahlungsnachweis vorliegt. Der Beginn der Auszahlung von der Förderung ist davon abhängig, ob dem BAföG-Amt alle notwendigen Dokumente vorliegen und der Antrag rechtzeitig gestellt wurde. Dann erfolgt die Zahlung in der Regel jeweils monatlich. Ebenso wie beim Inlands-BAföG müssen 50 % des bezogenen Auslands-BAföG zurückgezahlt werden. Der Zuschlag für die Studiengebühren ist hiervon nicht betroffen. Die Rückzahlung erfolgt fünf Jahre nach Ende der Regelstudienzeit, wobei Inlands-BAföG und Auslands-BAföG zusammen gezählt und nicht gesondert betrachtet werden. Dabei kann der volle Betrag oder vierteljährlich eine Rate von 315 Euro gezahlt werden.

Häufige Fragen rund ums Auslands-BAföG

  • Bei vorzeitigem Abbrechen des Studiums können die bezogenen Leistungen des Auslands-BAföGs zurückgefordert werden.
  • Auslands-BAföG kann für jede Universität Australiens, Neuseelands oder Kanadas beantragt werden.
  • Je nach den Studiengebühren, die Uni-abhängig variieren, können die kompletten Kosten eines Auslandsstudiums von Auslands-BAföG gedeckt werden.
  • Auslands-BAföG kann für Gastsemester im Bachelor und im Master beantragt werden.
  • Auslands-BAFöG kann für komplette Master in Anspruch genommen werden, die 1 Jahr dauern.
  • Unter gewissen Vorraussetzungen ist auch ein Praktikum förderungsfähig.
  • Falls die Rückzahlung von BAföG finanziell nicht möglich ist, kann eine Freistellung beantragt werden.

Wo beantrage ich Auslandsbafög? 

Studentenwerk Marburg
Anstalt des öffentlichen Rechts
- Amt für Ausbildungsförderung -
Postfach 22 80
35010 Marburg
Tel.: 06421 / 296 - 0
Internet: Studentenwerk Marburg: Auslandsförderung

Weitere Stipendien und Förderorganisationen für ein Studium im Ausland

Auslands-BAföG ist nicht die einzige Möglichkeit, das Auslandsstudium zu finanzieren. Daneben gibt es noch viele weitere Möglichkeiten. Einen Überblick finden Sie hier: https://www.ranke-heinemann.de/stipendien-foerderprogramm/

 

Kontakt aufnehmen Kontakt aufnehmen