Ratgeber für ein Studium in Neuseeland

Das müssen Sie zum Studentenvisum für Neuseeland wissen

Welches Visum brauche ich, um in Neuseeland zu studieren? Wie und wo kann ich das Visum beantragen und kann ich neben dem Studium in Neuseeland arbeiten? Wir geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Fragen. Wir geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Fragen.

Hinweis: Da Visabestimmungen häufig geändert und an aktuelle Ereignisse angepasst werden, bitten wir Sie, vor Antragstellung auch immer die Seite der neuseeländischen Botschaft (NZ Embassy) und des New Zealand Immigration Service (http://www.immigration.govt.nz/) zu konsultieren und darüber hinaus auch immer die Aktualität der im Folgenden genannten Formulare zu überprüfen.

Wichtige Informationen finden Sie auf der Seite des New Zealand Application Centre https://www.ttsnzvisa.com/de-en/Home

Absolventen können in Neuseeland nach Studienende eine Arbeitserlaubnis erhalten! - Informationen hierzu finden Sie am Seitenende unter "Arbeiten nach Studienende".

Wann benötige ich ein Studentenvisum für Neuseeland?

Grundsätzlich ist für einen länger als drei Monate dauernden Studienaufenthalt in Neuseeland ein Studentenvisum erforderlich. Sollten Sie nach Beendigung des/der Kurse/s noch in Neuseeland bleiben wollen, so können Sie dann ein Besuchervisum beantragen. Bewerber aus Deutschland, Österreich und der Schweiz bewerben sich online.

Welche Unterlagen benötige ich für das Studentenvisum?

Der Antrag wird online gestellt. Folgende Unterlagen müssen bereit liegen, um beim Antrag hochgeladen zu werden:

  1. Offer Letter der neuseeländischen Universität mit Angaben zum Studiengang und den vollen Studiengebühren (bei Studienprogrammen deren Dauer ein Jahr überschreitet, die Gebühren für ein Jahr)
  2. Quittung über die Bezahlung der Studiengebühren der Universität 
  3. Unterkunftbestätigung - entweder von der Universität oder einer Privatperson, die dem Studierenden Unterkunft gewährt. Unterkunftsbestätigungen werden nur benötigt, wenn der Studierende unter 18 Jahre alt ist.
  4. Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel für die Dauer des Aufenthaltes. Dies können sein:
    • das ausgefüllte Formular 1014 "Financial Undertaking for a Student"
    • die Bestätigung über ein Auslandsstipendium, inkl. Bezahlung der Studiengebühren
    • ein Kontoauszug Ihres Kontos oder ein Kontoauszug Ihrer Eltern plus deren Einverständniserklärung über die finanzielle Unterstützung.
      Der Nachweis beläuft sich auf mindestens NZ$ 1250 pro Monat Aufenthalt. Wenn eine Unterkunft durch Zahlungsbestätigung oder einem Bestätigungsschreiben über die Zahlung der neuseeländischen Schule/Universität nachgewiesen werden kann, wird der Preis der Unterkunft von der monatlich vorzuweisenden Summe abgezogen.  
  5. gültiger Reisepass, der noch mindestens 3 Monate nach Studienende gültig sein muss 
  6. digitales Passfoto, welches nicht älter als 6 Monate sein darf
  7. Visa oder MasterCard zum bezahlen der Visumsgebühr von 295€

Wie läuft die Bearbeitung ab und wie lange dauert sie?

Die Visumsbestätigung wird per Email zugesandt. Nur wenn in der Eingangsemail explizit darauf hingewiesen wird, muss der Reisepass postalisch nach London geschickt werden. Ansonsten geht die Antragstellung nur noch elektronisch.


TT Visa Services Ltd
Burwood House
14-16 Caxton Street
SW1H 0QY
United Kingdom

Die Bearbeitungszeit für den Visumantrag beträgt bis zu 4 Wochen. Das Studentenvisum wird für die auf dem Offer Letter vermerkte Dauer des Studiums plus ca. einen Monat ausgestellt. Das Studentenvisum erlaubt die Einreise nach Neuseeland als Student. Vor Ort wird dann bei der Einreise eine Student Permit in Form eines Stempels im Visum angebracht.

Welche Gesundheitsbestimmungen gelten für das Studentenvisum?

Wenn der Studienaufenthalt länger als sechs Monate dauert und der Antragsteller in den letzten fünf Jahren insgesamt länger als drei Monate einem oder mehr Ländern mit hoher Tuberkulosegefahr war, muss ein Tuberkulosetest ( Chest X-ray Certificate, NZIS 1096 Formular) bei einem Amtsarzt der neuseeländischen Botschaft durchgeführt werden. Bei einem Studienaufenthalt länger als 12 Monaten benötigen Sie auf jeden Fall ein ärztliches Gesundheitszeugnis. Dies gilt auch für Antragssteller, die ein Visum für weniger als 12 Monate beantragen, jedoch beabsichtigen länger als 12 Monate in Neuseeland zu bleiben. Eine Kranken- und Reiseversicherung für die Dauer des gesamten Auslandsaufenthaltes wird dringend empfohlen (meist über die Universität abgeschlossen). Impfungen sind für Neuseeland nicht erforderlich.

Wann benötige ich ein polizeiliches Führungszeugnis?

Bei einem Studienaufenthalt von mehr als zwei Jahren ist ein polizeiliches Führungszeugnis vorzuweisen.

Darf ich neben dem Studium in Neuseeland arbeiten?

Die Visabestimmungen verlangen, dass alle internationalen Studenten mit einer Student Permit Vollzeit studieren müssen. Das Arbeiten neben dem Studium ist nur in bestimmten Fällen möglich. Studierende die ein Degree Programm an einer neuseeländischen Universität absolvieren (z.B. Bachelor, Postgraduate Diploma, Master, PhD) dürfen i.d.R. während des Semesters bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten. Während der Weihnachtsferien (Dezember bis Februar) können alle Studierenden Vollzeit arbeiten, deren Studiendauer in Neuseeland mindestens ein Jahr beträgt. In eindeutigen Fällen (z.B. wenn aus dem Offer Letter eine entsprechende Studiendauer hervorgeht) wird die Arbeitserlaubnis vom New Zealand Visa Application Centre gleich mit im Studentenvisum angebracht. Bei weniger eindeutigen Fällen kann der Studierende in Neuseeland vor Ort versuchen, eine Arbeitserlaubnis zu beantragen. Dies muss über eine sogenannte Application for Variation of Conditions (Formular NZIS 1020) beantragt werden. Study Abroad Studenten erhalten i.d.R. zunächst keine Arbeitserlaubnis, können aber ebenfalls in Neuseeland versuchen, eine solche zu beantragen.



Wie kann ich nach dem Studium in Neuseeland arbeiten?

Studierende die an neuseeländischen Universitäten an einem Degree Programm teilnehmen (dort also einen Abschluss erwerben), können nach ihrem Studienabschluss eine Arbeitserlaubnis für bis zu drei Jahre erhalten. Wer noch keine Arbeit in Neuseeland in Aussicht hat, kann zunächst eine Arbeitserlaubnis für 12 Monate beantragen. Dies muss spätestens drei Monate nach Studienende erfolgen. Wird innerhalb der 12 Monate eine Anstellung gefunden, kann mit dem vorliegenden Jobangebot eine Arbeitserlaubnis für zwei bzw. drei Jahre beantragt werden. 

Wer bereits mit Studienende ein Jobangebot vorliegen hat, kann sofort eine zunächst auf zwei Jahre befristete Arbeitserlaubnis beantragen. Absolventen von Studiengängen wie Accounting oder Architecture können sogar eine für drei Jahre gültige Arbeitserlaubnis erhalten. Voraussetzung hierbei ist, dass der Abschluss zur Mitgliedschaft in neuseeländischen Berufsvereinigungen berechtigt und diese Mitgliedschaft angestrebt wird. Beispiele für derartige Professional Associations in Neuseeland sind das New Zealand Institute of Chartered Accountants oder das New Zealand Registered Architects Board.

Weitere Informationen zum Thema finden sich auf den Seiten von Immigration New Zealand

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