Zwei Förderungen ein Ziel: Down Under-Zuschuss für PROMOS Stipendiaten

PROMOS-StipendiatInnen können sich über eine zusätzliche Förderung freuen, die durch das Institut Ranke-Heinemann in Absprache mit dem DAAD exklusiv für sie zur Verfügung stehen: den Down Under-Zuschuss. Damit reduzieren sich die Studiengebühren für ein Auslandssemester in Australien und Neuseeland um 10%, d.h. je nach Studienprogramm zwischen 700 und 1200 Australische und Neuseeländische Dollar.

Fast alle australischen und neuseeländischen Universitäten unterstützen den Down Under-Zuschuss für PROMOS Stipendiaten an fast allen australischen Univeristäten. Studierende haben bei der Wahl der Hochschule und des Studienprogramms also nur wenige  Einschränkungen. Es ist allein mit der Heimathochschule zu klären, zu welchen Bedingungen dort PROMOS Stipendien gewährt werden. 

 

 

Bewerbung

DAAD und IRH Förderung im Kombipack: Sichern Sie sich unseren Down Under-Zuschuss zusätzlich zu Ihrem PROMOS-Stipendium. Die Studiengebühren Ihres Auslandssemesters reduzieren sich damit um 10%. Gleichzeitig haben Sie Zugang zu unserem weltumspannenden Netzwerk und die Chance auf weitere Förderungen und Leistungen. 
Einzureichende Unterlagen finden Sie hier.

Fristen

Die Auszahlung des Down Under-Zuschusses erfolgt zum Ende des Auslandssemesters. Es gelten folgende Stichtage, zu denen der Antrag frist- und formgerecht eingereicht werden muss. 

Semesteraufenthalte

31. Juli für einen Studienaufenthalt im ersten Halbjahr mit erstem Semesterende bis 31. Juli eines jeden Jahres
31. Dezember für einen Studienaufenthalt im zweiten Halbjahr mit erstem Semesterende bis 31. Dezember eines jeden Jahres.

Trimesteraufenthalte

Studierende, die im Trimestersystem eingeschrieben sind, reichen ihre Unterlagen nach Absprache und individuell festgelegter Frist ein. Wichtig: Sie kontaktieren innerhalb eines Monats nach Studienaufnahme das Förderzentrum unter foerderzentrum[at]ranke-heinemann.de zur Terminabsprache.


Voraussetzungen Down Under-Zuschuss

  • Gefördert werden Studierende, die ein PROMOS-Stipendium von ihrer Heimathochschule erhalten - unabhängig von der Höhe der Auszahlungssumme - für einen Semester- oder Trimesteraufenthalt an einer australischen oder neuseeländischen Universität. Es stehen fast alle australischen und neuseeländischen Hochschulen und alle Studienprogramme zur Verfügung (Ausnahmen sind die University of Sydney, die University of Melbourne und die Edith Cowan University sowie Online Studium, das nicht vor Ort in Down Under absolviert wird). Für Auslandssemester an diesen Universitäten kann der Down Under-Zuschuss nicht beantragt werden.
  • Voraussetzung ist, dass volle internationale Studiengebühren gezahlt werden und dass die Bewerbungsbetreuung für den Studienplatz in vollem Umfang durch das Institut Ranke-Heinemann erfolgt ist. D.h. vor Studienplatz-Bewerbungsbeginn nimmt das IRH die BewerberInnen in sein Förderprogramm auf. 
  • Nachlässe auf Studiengebühren sowie Teilstipendien einzelner australischer und neuseeländischer Universitäten sind jedoch kein grundsätzliches Ausschlusskriterium. Wenn die einzelne Universität damit einverstanden ist, gilt der Down Under-Zuschuss auch bei reduzierten Studiengebühren. Dies ist abhängig von Einzelfallentscheidungen.
  • Der Down Under-Zuschuss bezieht sich ausschließlich auf Studiengebühren. Bei Austauschprogrammen ohne Studiengebühren erfolgt keine Förderung. 
  • Nicht gefördert werden Kurzaufenthalte, Sprachreisen, Praktika und andere Aufenthalte jenseits von Auslandssemestern oder Auslandstrimestern.
  • Voraussetzung ist das Erstellen eines Erfahrungsberichtes (2 A4 Seiten plus Fotos) oder Blog zum Auslandssemester in Australien oder Neuseeland zur Veröffentlichung auf unserer Webseite mit vollem Namen, Studiengang und Gastuniversität.  
  • Der  Down Under-Zuschuss kann nur einmal in Anspruch genommen werden und ist nicht kombinierbar mit der Studienbeihilfe.

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