Studienbeihilfe - 10% Zuschuss zu Studiengebühren für Ihr Auslandsstudium

Mit unserer Studienbeihilfe können Sie bei fast allen Universitäten bares Geld sparen. Sie wird als Zuschuss zu den Studiengebühren gewährt. Je nach Studiengang bedeutet dies eine Ersparnis von 500 bis 2000 Dollar.

IRH Studienbeihilfe für ein Studium an australischen und neuseeländischen Universitäten

• 10% Zuschuss für das erste Semester von Bachelor-  Master-, Graduate Certificate- (Studiendauer 2 Semester), Graduate Diploma- programmen, PhD (nicht Neuseeland) sowie Gastsemestern (Studiendauer 2 Semester)
 

Bewerbung Studienbeihilfe

Unser Förderprogramm hat drei Säulen: 1. Die Beratung,  2. Ihre Rundumbetreuung bei der Studienplatzbewerbung und 3. Ihre finanzielle Unterstützung u.a. durch die Studienbeihilfe. Die Beihilfe gilt für fast alle Studienprogramme an australischen und neuseeländischen Universitäten, wenn internationale Studiengebühren gezahlt werden müssen. Ausschreibung, Voraussetzungen sowie einzureichende Unterlagen für die Studienbeihilfe finden Sie  hier.

 

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Fristen

Die Auszahlung der Studienbeihilfe erfolgt immer nach dem ersten Semester. Es gelten folgende Stichtage, zu denen die Unterlagen inkl. Erfahrungsbericht und Erklärungen per Email beim Förderzentrum foerderzentrum[at]ranke-heinemann.de eingereicht werden müssen. Erfahrungsberichte und Unterlagen, die später eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden. 

Semesteraufenthalte

31. Juli für einen Studienaufenthalt im ersten Halbjahr mit erstem Semesterende bis 31. Juli eines jeden Jahres
31. Dezember für einen Studienaufenthalt im zweiten Halbjahr mit erstem Semesterende bis 31. Dezember eines jeden Jahres.

Trimesteraufenthalte

Studierende, die im Trimestersystem eingeschrieben sind, reichen ihre Unterlagen nach Absprache und individuell festgelegter Frist ein. Wichtig: Sie kontaktieren innerhalb eines Monats nach Studienaufnahme das Förderzentrum unter foerderzentrum[at]ranke-heinemann.de zur Terminabsprache.


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Voraussetzungen und Bedingungen Studienbeihilfe

  • Voraussetzung ist die Aufnahme in unser Förderprogramm vor Bewerbung an einer australischen oder neuseeländischen Universität.
  • Gefördert wird das erste Semester Ihres Studienaufenthaltes an Universitäten in Australien und  Neuseeland (NICHT an der University of Sydney, der University of Melbourne, der UNSW und der Edith Cowan University sowie nicht beim Online Studium, das nicht vor Ort in Down Under absolviert wird). Dieses muß erfolgreich beendet worden sein.
  • Gefördert werden die Studienprogramme Auslandssemester (bei Studiendauer mind. 2 Semester), Bachelor, Master, Graduate Certificate (bei Studiendauer mind. 2 Semester), Graduate Diploma, PhD an fast allen Universitäten in Down Under, für die internationale Studiengebühren erhoben werden.
  • Voraussetzung ist die Einschreibung in Studienprogramme, bei denen "full international fees" anfallen. 
  • Voraussetzung ist das Verfassen eines wahrheitsgemäßen und authentischen Erfahrungsberichtes (2 A4 Seiten plus Fotos) oder Blog zum Studienaufenthalt zur Veröffentlichung auf unserer Webseite mit vollem Namen, Studiengang und Gastuniversität. Der beste Erfahrungsbericht eines Semesters wird vom Stipendienausschuss bestimmt und mit einem Preis in Höhe von 1000 Euro ausgezeichnet. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  • Gewährte Studiengebührennachlässe oder Teilstipendien einzelner australischer, neuseeländischer oder kanadischer Hochschulen sind KEIN grundsätzliches Ausschlusskriterium. Unsere Studierenden können nach Einzelfallprüfung auch auf die reduzierten Studiengebühren die Studienbeihilfe erhalten, so dass sich die Gebühren insgesamt noch einmal reduzieren. Die Studienbeihilfe bezieht sich ausschließlich auf Studiengebühren. Bei Vollstipendien, die einen kompletten Studiengebührenerlass ermöglichen, kann keine Studienbeihilfe gewährt werden.
  • Auch Bafögempfänger, DAAD Stipendiaten oder Empfänger anderer Stipendien oder Förderungen erhalten unsere Auslandsstudienbeihilfe. Es ist darauf zu achten, die Stipendiengeber auf unsere Beihilfe hinzuweisen.
  • Die Studienbeihilfe kann nur ein Mal in Anspruch genommen werden.

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