LL.M. in Down Under aus Arbeitgebersicht

Bringt mir ein LL.M. (Master of Laws) einen Vorteil beim Berufseinstieg oder für meine Karriere?

Diese Frage wird man sich stellen, wenn man überlegt, einen LL.M. (Master of Laws) zu absolvieren. Aus diesem Grund präsentieren wir Ihnen auf dieser Seite Standpunkte von potentiellen Arbeitgebern, die Ihnen einen Eindruck der Arbeitgebersicht vermitteln, welchen Stellenwert der LL.M. im Berufsleben einnimmt.

Clifford Chance, Deutschland

Der LL.M.-Abschluss stellt für uns bei einer Bewerbung als Rechtsanwalt einen Pluspunkt dar. Da der Großteil unseres Arbeitsvolumens in Englisch abgewickelt wird und auch die Kommunikation im internationalen Netzwerk von Clifford Chance in dieser Sprache stattfindet, erleichtern sichere Englischkenntnisse den Berufseinstieg. Es kommt uns deshalb darauf an, dass der LL.M.-Titel im englischsprachigen Ausland erworben wurde und der Absolvent damit sowohl seine Englischkenntnisse im juristischen Bereich erweitert hat als auch für eine gewisse Zeit im Ausland gelebt hat und dadurch die Alltagssprache sicher beherrscht.

Darüber hinaus halten wir es für förderlich, die anglo-amerikanische Rechtskultur, ein anderes Rechtssystem sowie einen anderen Kulturkreis zu kennen. Wir sehen australische oder neuseeländische Abschlüsse gleichberechtigt neben US-amerikanischen oder britischen. Alle anwaltlichen Berufseinsteiger erhalten bei uns zudem das gleiche Gehalt, ganz unabhängig davon, ob sie weitere akademische Titel erworben haben. Wir sind davon überzeugt, dass dies die Arbeit im Team und das kollegiale Miteinander positiv beeinflusst.

White & Case, Deutschland

Ein LL.M.-Studium ist bei uns keine Einstellungsvoraussetzung, aber ein großer Vorteil. In vielen Tätigkeitsgebieten unserer Sozietät, insbesondere im Transaktionsbereich, wird fast ausschließlich in englischer Sprache gearbeitet. Durch den erfolgreichen Abschluß zeigt der Bewerber, daß er solide Kenntnisse der englischen Rechtssprache hat. Der bei uns auch im frühen Stadium der Tätigkeit selbstverständliche Kontakt mit dem Mandanten wird ferner dadurch erleichtert, daß der Absolvent für eine längere Zeit während seines Studiums in den anglo-amerikanischen Kulturkreis integriert war.

Es ist deshalb für uns wichtig, daß der LL.M. nicht im Wege eines Fernstudiums mit Aufenthalt in Deutschland erworben wurde. Erfolgreiche Absolventen eines LL.M. Studiums an einer anerkannten Universität zahlen wir zunächst ein höheres Einstiegsgehalt als gleichqualifizierten Bewerbern ohne LL.M., um diesen Startvorteil, aber auch das finanzielle Investment in den Studiengang zu kompensieren. Der von einer Universität in Australien oder Neuseeland erworbene LL.M. ist gleichwertig mit denjenigen, die an einer Hochschule im Vereinigten Königreich oder den USA erworben wurden.

Lovells, Deutschland

Angesichts der zunehmenden Globalisierung der Wirtschaft und des Wirtschaftsrechts kommen Sie bei der Arbeit in einer internationalen Wirtschaftssozietät nicht mehr ohne Englisch und interkulturelle Sensibilität aus. Daher wird bei Lovells ein LL.M.-Abschluss im englisch-sprachigen Ausland gerne als Zusatzqualifikation von Bewerbern gesehen, auch wenn er keine notwendige Einstellungsvoraussetzung darstellt. Nur im Ausland können Sie sich zum einen gute allgemeine und darüber hinaus rechts- und fachspezifische Englischkenntnisse aneignen.

Des weiteren erarbeiten Sie sich fundierte Kenntnisse in einer anderen Jurisdiktion und schauen dadurch tatsächlich "über den Tellerrand". Das im Ausland verbrachte Studienjahr ermöglicht Ihnen wichtige persönlichkeitsbildende und horizonterweiterne Erfahrungen in einer fremden Kultur. Ob Sie einen australischen, neuseeländischen, amerikanischen oder britischen Abschluss erworben haben, macht für uns keinen wesentlichen Unterschied - sie alle sind ein signifikanter Vorteil in Ihrer Bewerbung, der sich sogar im Einstiegsgehalt niederschlägt.

Freshfields Bruckhaus Deringer, Deutschland

Wenn Sie in einer internationalen Wirtschaftskanzlei wie Freshfields Bruckhaus Deringer tätig werden möchten, bildet der LL.M., der im englischsprachigen Ausland erworben wurde, eine hervorragende Ergänzung Ihrer juristischen Qualifikation. LL.M.- Abschlüsse aus Australien und Neuseeland sind dabei den amerikanischen oder britischen gleichwertig. Ihre dann ausgezeichneten englischen Sprachkenntnisse, Ihre Ausbildung in einer anderen Jurisdiktion und Ihre Auslandserfahrung fördern Ihre beruflichen Chancen erheblich. Grundsätzlich halten wir es für sinnvoll, das LL.M.-Programm vor Eintritt in den Beruf zu absolvieren, da Sie dann komplett gerüstet sind und sich ganz auf die Mandatsarbeit konzentrieren können. Nach Absprache stellen wir Sie aber auch für ein LL.M.-Studium frei und unterstützen Sie finanziell durch die Gewährung eines Darlehens.
 

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