Bewerber, die durch uns betreut und an einer australischen, neuseeländischen bzw. kanadischen Hochschule eingeschrieben werden, haben die Möglichkeit, einen Reisekostenzuschuss zu gewinnen. Sie werden automatisch mit dem Einreichen Ihrer Bewerbungsunterlagen berücksichtigt. Der Zuschuss umfasst die Flugkosten zu Ihrem Studienort bis maximal 1000 Euro als einmalige Auszahlung. Hierbei kann der Flug nach Belieben durch den Studierenden gestaltet werden (Airline, Stop-Over, Gabelflug, Round the World Ticket). Jedes Jahr werden 5 Zuschüsse gewährt (2 Zuschüsse für Studienbeginn im ersten Halbjahr, 3 Zuschüsse für Studienbeginn im zweiten Halbjahr). Da bereits zahlreiche Förderungsmöglichkeiten bestehen, die entweder leistungs- oder einkommensabhängig vergeben werden, hat sich das Institut bei den Reisekostenzuschüssen für eine Vergabe per Losverfahren entschieden. Es ist dabei unerheblich, für welches Studienprogramm Sie sich entscheiden (beachte Mindeststudiendauer), ob Sie noch andere Förderungen erhalten oder ob Sie in Australien, Neuseeland bzw. Kanada studieren möchten.
Die Bewerbung für die Reisekostenzuschüsse erfolgt automatisch zusammen mit der Studienplatzbewerbung über das Institut Ranke-Heinemann (siehe Bewerbungsformular). An dem Stichtag zur Vergabe der Zuschüsse können nur Bewerber berücksichtigt werden, die bis zu dem Stichtag Ihr Studienplatzangebot bereits angenommen haben. Bei nachträglichem Rücktritt von dem Studium verfällt der Anspruch auf den Zuschuss. Eine Bewerbung für den Zuschuss ohne Studienplatzbewerbung über das Institut Ranke-Heinemann ist nicht möglich. Da Sie bis zu den Stichtagen einen Studienplatz nachweisen müssen, ist es ratsam, den Bewerbungsprozess um einen Studienplatz wesentlich früher zu beginnen.
Zu den folgenden Stichtagen müssen die Studienplätze nachgewiesen werden:
1. Februar für das erste Semester
1. Juli für das zweite Semester
Bei erfolgreicher Bewerbung werden Sie bis zum 5. Februar respektive bis zum 5. Juli benachrichtigt.
Wichtig: Nur erfolgreiche Bewerber werden von uns über den Erhalt des Zuschusses benachrichtigt.